Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Mit 3. August 2026 verlieren die Identitätskarten in Papierform ihre Gültigkeit.

Veröffentlichungsdatum:

19.05.2026

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1 Minute

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    Beschreibung

    Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass alle Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

    Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

    Aus diesem Grund möchten wir alle Personen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.

     

    Terminvormerkung unter 0471 668001

    Beim Termin wird folgendes benötigt:

    - vorherige Identitätskarte (oder Verlustanzeige)

    - Sanitätskarte

    - ein aktuelles biometrisches Foto (weißer Hintergrund)

    - Gebühren von 22,00 Euro

     

    Die Zustellung der neuen EIK erfolgt nach einer Woche.


    Kontakt

    Meldeamt

    RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 668001info@moelten.eu

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 19.05.2026, 14:13 Uhr

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