Es wird noch mal daran erinnert, dass ab dem Jahr 2024 die Müllgebühren laut Vorgaben der staatlichen Aufsichtsbehörde ARERA (staatliche Aufsichtsbehörde für Energie, Versorgungsnetze und Umweltdienste) zu berechnen sind. Die Gemeinde hat bei der Tarifberechnung daher nur mehr wenig Spielraum.
Bei der Müllgebühr ergeben sich daher bei den mengenabhängigen Kosten bzw. Entleerungen ab 2024 beträchtliche Erhöhungen!
Es wird deshalb geraten, bereits beim Einkauf unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden.
Weiters wird noch einmal klargestellt, dass auch wenn der Müllkübel nicht voll ist, eine gesamte Entleerung berechnet wird (z.B. 80 Liter-Kübel = 80 Liter, 120 Liter-Kübel = 120 Liter usw.).
Der Müllkübel darf nicht überfüllt bei der Sammelstelle abgestellt werden: der Deckel muss sich noch schließen lassen.
Die Tarifberechnung 2026 kann voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 nach der endgültigen Bestätigung der ARERA festgelegt werden - aktuell gelten provisorisch die Tarife für das Jahr 2025.