Mit 3. August 2026 verlieren die Identitätskarten in Papierform ihre Gültigkeit.
Dieses Dokument ist eine Erklärung über die Personalstruktur im Sinne des Art. 47, Abs. 2 G.D. Nr. 77/2021 des Südtiroler Gemeindenverbandes mit Sitz in Bozen.
Das Dokument ist nur in italienischer Sprache verfügbar.
21.05.2024
Der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes bestätigt , dass der Bericht über die Personalstruktur den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Es gibt keine betrieblichen Gewerkschaften im Konsortium, an die der Bericht weitergeleitet werden könnte.
Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 17:30 Uhr