Verordnung über die Verkaufstätigkeit ohne festen Standort

Diese Verordnung regelt den Verkauf ohne festen Standort in der Gemeinde Mölten, z. B. auf Märkten, bei Veranstaltungen oder durch Direktverkäufe.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

10.03.2025

Beschreibung

In Mölten dürfen Händler auf öffentlichen Plätzen verkaufen, wenn sie eine Genehmigung haben und sich an bestimmte Regeln halten.

Es gibt feste Regeln für Wochenmärkte, Jahrmärkte, Themenmärkte, Bauernmärkte und Flohmärkte – z. B. zu Standplätzen, Zeiten, Gebühren und Hygiene.

Auch Hobbyverkäufer und Direktvermarkter dürfen unter bestimmten Bedingungen teilnehmen, müssen sich aber registrieren und Vorschriften einhalten.

Datei

Kontakt

Lizenzamt

RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 667466info@moelten.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.03.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:52 Uhr

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