Verordnung über die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Diese Verordnung regelt die Beschaffung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie in Durchführung der

Bestimmungen gemäß des DLH Nr. 48/2009 und des Art. 125 des GvD Nr. 163/2006.

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Veröffentlichungsdatum

12.12.2011

Beschreibung

Diese Verordnung sieht vor, dass die  Gemeinde Mölten bestimmte Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen direkt vergeben darf, ohne ein großes Ausschreibungsverfahren.

Es gibt klare Regeln, wann und wie diese sogenannten „Regieaufträge“ vergeben werden dürfen – zum Beispiel bei Notfällen oder kleineren Beträgen.

Die Verordnung legt auch fest, welche Arten von Leistungen erlaubt sind, wie sie geprüft werden und wer dafür verantwortlich ist.

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Veröffentlichungsdatum

12.12.2011

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 08:41 Uhr

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