Tierkadavercontainer

Informationen zum TIERSAMMELCONTAINER bei der neuen Kläranlage in Versein Die Gemeinde Mölten verfügt...

Beschreibung

Informationen zum TIERSAMMELCONTAINER bei der neuen Kläranlage in Versein


Die Gemeinde Mölten verfügt über einen Tierkörpersammelcontainer, der von der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern mit Beiträgen des Assessorates für Umweltschutz angekauft wurde. Der Container steht bei der neuen Kläranlage in Versein.


WELCHE VORTEILE BRINGT DIESER SAMMELCONTAINER?

a) Der Abtransport und die Entsorgung sind kostenlos; es ist lediglich ein kleiner Unkostenbeitrag zu entrichten!

b) Tote Tiere können innerhalb kurzer Zeit entsorgt werden!

c) Es können auch sämtliche Schlachtabfälle wie Fett, Knochen, Eingeweide, Därme, Pansen beim Container abgegeben werden!

Die Betreuung des neuen Containers wurde von Herrn Roat Engelbert übernommen.


WAS IST ZU TUN, WENN SIE EIN TOTES TIER HABEN?

1) Verständigung des Amtstierarztes

Der zuständige Amtstierarzt wird durch Herrn Roat Engelbert informiert.


2) Abgabe des toten Tieres beim Container

Das tote Tier ist zwischen Montag und Samstag zum Kadaversammelcontainer bei der neuen Kläranlage zu bringen, und zwar nach Vereinbarung mit Herrn Roat Engelbert (Tel. 0471/668384).

Den Abgabetermin bitte an folgenden Zeiten vereinbaren:

mittags von 12.30 bis 13.30 Uhr

abends von 17.00 bis 17.30 Uhr

Der vereinbarte Abgabetermin muss strengstens eingehalten werden.


3) Transport zum Container

Der Transport zum Container erfolgt durch den Tierhalter selbst. Beim Transport dürfen keine organischen Reste (Blut usw.) verloren gehen.


4) Spesen

Bei der Abgabe des toten Tieres beim Container müssen Herrn Roat ab 15.10.2020 folgende Beträge bezahlt werden (Betrag je Tier): 

    • für Kleinvieh (Schweine, Kälber, Schafe, Fohlen evt. Hunde, Schlachtabfälle...) 

10,00 Euro für die Ablagerung (das tierärztliche Zeugnis für die Entsorgung ist kostenlos)

    • für Großvieh (Rinder, Pferde....)

      15,00 Euro für die Ablagerung (das tierärztliche Zeugnis für die Entsorgung ist kostenlos)

Beim Abladen muss auch das tierärztliche Zeugnis abgegeben werden, falls dieses schon vorher vom Tierarzt ausgestellt wurde. Außerdem muss der Tierpass beigelegt werden.


Der Betrag, welcher für die Ablagerung zu entrichten ist, dient als Unkostenbeitrag für das Aufsperren des Containers, für das Abladen der Tiere, für die Reinigung und die allgemeine Wartung des Containers.


5) Pansen und Kopf

Die Eingeweide (Pansen) müssen im Tier verbleiben. 

Bei Schafe und Ziegen mit einem Alter über 24 Monaten (2 Jahre) bzw. bei Rindern mit einem Alter über 48 Monaten (4 Jahre) muss der Kopf vom Tierbesitzer oder Tierhalter selbst abgetrennt und gesondert im Container abgelagert werden (für den BSE-Test).

ACHTUNG: In diesen Fällen muss man das tote Tier vollständig zu Hause ausbluten lassen, damit aus hygienischen Gründen beim Container nicht überall Blut verstreut wird.


6) Ab-Hof-Abholungen

Ab-Hof-Abholungen werden nur mehr in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn dies der Amtstierarzt ausdrücklich verlangt.

Wird eine Ab-Hof-Abholung privat gewünscht, so ist der volle Entsorgungstarif zu bezahlen.


Lageplan

BACH, 39010 Mölten

Verantwortlich

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.11.2024, 12:29 Uhr