Organe

Informationen über Gemeindeausschuss und Gemeinderat, einschließlich der Einberufungen, der Aufzeichnungen von Sitzungen und der Protokolle.

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Bürgermeister

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde, beruft den Gemeindeausschuss und den Gemeinderat ein und führt deren Vorsitz. Er überwacht ferner die Tätigkeit der Dienste und der Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Organ zu Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebietes

Gemeindekommission Sektion Bauwesen der GKRL

Die Sektion Bauwesen der Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eine begründete, nicht bindende Stellungnahme ab.

Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss arbeitet mit dem Bürgermeister bei der Verwaltung der Gemeinde zusammen und übt seine Tätigkeit aufgrund gemeinsamer Beschlussfassung aus.  Der Gemeindeausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht durch Gesetz oder durch die Satzung dem Gemeinderat vorbehalten sind und nicht in die im Gesetz oder in der Satzung vorgesehenen Zuständigkeiten des Bürgermeisters, der dezentralen Organe, des Gemeindesekretärs oder der Führungskräfte fallen; er erstattet dem Gemeinderat jährlich Bericht über seine Tätigkeit, führt dessen allgemeine Anweisungen aus und legt ihm eigene Vorschläge und Anregungen vor.

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan.