Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Diese Verordnung regelt die Hundehaltung im Gemeindegebiet von Mölten zum Schutz von Tier und Umwelt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

13.12.2010

Beschreibung

Die Verordnung sieht vor, dass Hundehalter gut auf ihre Tiere aufpassen und dafür sorgen müssen, dass sie niemanden gefährden oder stören.

In öffentlichen Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden, und ein Maulkorb muss mitgeführt werden.

Hundekot muss sofort entfernt werden, und es gibt Orte, an denen Hunde nicht erlaubt sind, wie Spielplätze oder Friedhöfe.

Datei

Kontakt

Sekretariat

RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 668001info@moelten.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

13.12.2010

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:34 Uhr

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